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Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen (am besten Fischgrät- oder AllCourt-Sohle) und entsprechender Tenniskleidung betreten werden.
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Trockene Plätze sind vor Spielbeginn und nach Spielende ausreichend zu bewässern.
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VOR Ablauf der Spieldauer müssen die Plätze vollständig abgezogen (Netzt oder Besen bei Nässe) abgezogen werden - Unebenheiten oder Löcher sind vorher zu Verschließen und gegebenenfalls mit dem Scharrierholz auszubessern.
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Besen, Netzte und Scharrierhölzer müssen nach deren Benutzung wieder an deren vorgesehen Platz aufgehängt werden.
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Das Betreten des Vereinsheims und der Umkleideräume ist mit Tennisschuhen nicht gestattet.
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Die Benutzung der Tennisplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
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Bei Schlechtwetter, Reparaturarbeiten und dergleichen können die Tennisplätze durch den Platzwart oder die Vereinsleitung gesperrt werden.
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Jedes Mitglied ist verpflichtet den Tennisplatz und das Vereinsheim zu versperren. Festgestellte Mängel und Schäden sind umgehend der Vereinsleitung zu melden.
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Verstöße gegen die Tennisplatzordnung können mit einem Platzverweis bzw. Platzsperre geahndet werden. Für mutwillige Beschädigungen ist Schadensersatz zu leisten.
