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Platzordnung des TV-Schärdings

  • ​Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen (am besten Fischgrät- oder AllCourt-Sohle) und entsprechender Tenniskleidung betreten werden.

  • Trockene Plätze sind vor Spielbeginn und nach Spielende ausreichend zu bewässern.

  • VOR Ablauf der Spieldauer müssen die Plätze vollständig abgezogen (Netzt oder Besen bei Nässe) abgezogen werden - Unebenheiten oder Löcher sind vorher zu Verschließen und gegebenenfalls mit dem Scharrierholz auszubessern.​

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  • Besen, Netzte und Scharrierhölzer müssen nach deren Benutzung wieder an deren vorgesehen Platz aufgehängt werden.

  • Das Betreten des Vereinsheims und der Umkleideräume ist mit Tennisschuhen nicht gestattet.

  • Die Benutzung der Tennisplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bei Schlechtwetter, Reparaturarbeiten und dergleichen können die Tennisplätze durch den Platzwart oder die Vereinsleitung gesperrt werden.

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet den Tennisplatz und das Vereinsheim zu versperren. Festgestellte Mängel und Schäden sind umgehend der Vereinsleitung zu melden.

  • Verstöße gegen die Tennisplatzordnung können mit einem Platzverweis bzw. Platzsperre geahndet werden. Für mutwillige Beschädigungen ist Schadensersatz zu leisten.

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